Immobilienverkauf bei Erbschaft: Was gilt es zu beachten?

Ein Todesfall stellt immer eine besondere Situation dar. Nach organisatorisch wichtigen Themen folgt im Ablauf häufig auch die Frage eines Erbes. Dieses kann grundsätzlich angenommen oder ausgeschlagen werden. Sollte das Erbe angetreten werden stellt sich die Frage ob im Falle eines Immobilien-Erbes eine Eigennutzung oder ein Verkauf angestrebt wird. Im folgenden Artikel geben wir Hinweise und erste Schritte, was es bei einem Immobilienverkauf bei Erbschaft zu beachten gilt. Auch wenn Sie noch kein Erbe antreten sollten Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, da es steuerliche Freibeträge zu beachten gilt und zu Lebzeiten häufig noch Organisatorisches unkomplizierter geregelt werden kann. 

Was gilt es beim Verkauf einer Immobilie zu beachten?

Um den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft auf den Weg zu bringen, müssen Sie sich zeitnah als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Hierbei ist Eile geboten, denn Sie haben als Erbe laut Gesetzgebung drei Monate Zeit das Erbe anzutreten. Hierzu sollten Sie sich vollumfänglich über mögliche Restschulden informieren um final zu entscheiden ob sich das Erbe finanziell für Sie lohnt. Im Falle einer Erbengemeinschaft müssen Sie sich selbstverständlich mit den Miterben abstimmen, was ebenfalls zeitlich zu berücksichtigen ist. 

Aus einem Erbe können sich emotionale Situationen ergeben, auf die man sich alleine schwer vorbereiten kann. Insbesondere wenn ein persönlicher Bezug gegeben ist, bspw. weil der Verstorbene in der Immobilie gewohnt hat ist es eine Ausnahmesituation. Bei einer Kapitalanlage wie einer Eigentumswohnung oder einem vermieteten Haus ist die Situation gewöhlich einfacher zu bewältigen. 

Grundbuchauszug anfordern

Zur Entscheidungsfindung ist eine gute Möglichkeit sich über die geerbte Immobilie über einen Auszug im Grundbuch zu informieren. Im Grundbuch sind Schulden und Schuldner eingetragen. Sollten Banken hinterlegt sein kann der Eigentümer mit diesen Kontakt aufnehmen um weitere Fragen zu klären. Banken fordern hierbei Vollmachten oder das Testament an. Dies sollten Sie vor einem Termin entsprechend zusammentragen und mitnehmen um sich zu identifizieren. 

 

Erbe einer Immobilie antreten

Sollten Sie sich entschieden haben das Erbe anzunehmen, müssen Sie zum Eigentümer der Immobilie werden. Hierzu müssen Sie beim Grundbuchamt einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen. Sie beantragen den Erbschein beim Amtsgericht, in dem der Verstorbene den zuletzt gemeldeten Wohnsitz hatte. Sie nutzen hierzu das notarielle Testament, in welchem das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts enthalten ist. Alternativ können Sie zur Eigentumsumschreibung direkt den Erbvertrag verwenden. 

Sobald Sie als rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie eingetragen wurden, gehen die daran gekoppelten Rechten- und Pflichte auf Sie über. Es ist nun Ihre Aufgabe, alle involvierten Zahlungsempfänger darüber zu informieren, dass Sie der neue Eigentümer sind. In der Regel sind dies Versicherungen, Banken und Versorgungsunternehmen. Ebenso muss das Finanzamt informiert werden. 

Was kostet die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?

Die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt ist kostenfrei, sofern die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt wird. In vielen Fällen ist das Amtsgericht kulant, selbst wenn Anträge später eingereicht werden, sofern der Verzug begründet werden kann. 

Steuerliche Behandlung einer Erbschaft

Ein Erbe ist grundsätzlich steuerpflichtigt. Es gibt jedoch großzügige Freibeträge. Diese liegen in 2022 bei 400.000 Euro pro Person. Sofern der Verkehrswert der Immobilie diesen Wert nicht übersteigt und es daneben keine Vermögensgegenstände gibt ist das Erbe somit steuerfrei für den Erben. In Innenstadtlage, wie in Aachen sind Immobilien häufig teurer, weshalb es sich empfiehlt rechtzeitig mit einem Steuerberater ein mögliches Erbe und unterschiedliche Konstellationen der Erben und Schenkungen zu Lebzeiten zu besprechen. 

Sollten Sie Ihre Immobilie im Falle einer Erbschaft verkaufen wollen, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns als erfahrene Immobilienmakler auf. Wir vermitteln Immobilien auf ihren Wunsch auch diskret und mit minimalem emotionalen Aufwand für die Erben. Schreiben Sie uns unverbindlich eine E-Mail, rufen Sie uns an unter: 0241-53101910 oder besuchen Sie uns in unserem Immobilienbüro in der Matthiashofstr. 28-30 in Aachen.