Verschärfte Regeln für den Energieausweis seit 2021

Welche Änderungen der Anforderungen an den Energieausweis gibt es?

Seit Mai 2021 sind die Anforderungen an den Energieausweis gestiegen. So müssen nun zusätzliche Angaben vorgenommen werden, wie bspw. die Treibhausgas-Emissionen der Immobilie. Dadurch werden Energieausweise aufwändiger zu erstellen und somit teurer. Um welche Änderungen geht es im Konkreten? 

  • Energieausweise, die neu erstellt werden, müssen die Treibhausgas-Emissionen ausweisen. Somit soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie abzuleiten ist. 
  • Verbrauchsausweise müssen die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst Detailangaben, wie das Fälligkeitsdatum der nächsten Klimaanlagen-Inspektion. 
  • Verschärft ist ab sofort die Eigentümerhaftung für unklare oder falsche Angaben im Energieausweis. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Fachexperten, ergänzend müssen einige Daten vom Immobilien-Eigentümer selbst zur Verfügung gestellt werden. Schlussendlich haftet der Eigentümer für die Richtigkeit der Angaben. 
  • Anforderungen an Immobilieninserate müssen nun Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten. Bei Verstößen können Bußgelder erhoben werden. Die Vorgaben gelten für den Herausgeber des Inserats, also entweder dem Privatverkäufer oder dem erfahrenen Immobilienmakler. 

 

Wann wird der Energieausweis überhaupt benötigt? 

Sie benötigen einen Energieausweis, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Die neuen Anforderungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes gelten zunächst nur für neu auszustellende Energieausweise. Ein Energieausweis behält für zehn Jahre seine Gültigkeit. Die Anpassungen sind somit relevant für Vermieter und Verkäufer, deren Energieausweis entweder noch nicht existiert oder schon älter als 10 Jahre ist. 

 

Wann sollte der Energieausweis erstellt werden? 

Holen Sie sich am Besten rechtzeitig vor Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie einen aktuellen Energieausweis ein, um einen rechtssicheren und reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Sofern Sie Unterstützung benötigen helfen Ihnen unsere WALZ Immobilienmakler Aachen weiter.

Jetzt unverbindlich anfragen oder anrufen unter 0241-53101910

 

Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, einerseits den Bedarfsausweis und andererseits den Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises wird die Immobilie von Experten begutachtet und anhand des baulichen Zustands, Wärmedämmung, Heizungstechnik etc. errechnet. Verbrauchsausweise dokumentierten bislang den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in Bezug auf die letzten 36 Monate.

 

Was kostet ein Energieausweis?

Die Aufwände für einen Bedarfsausweis liegen bei ca. 500 Euro. Aufwände für Verbrauchsausweise liegen bei ca. 50 Euro. Die Preisangaben variieren stark von den vorliegenden Unterlagen und der zugrundeliegenden Komplexität. 

Sofern Sie uns mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, lassen wir den Energieausweis auf unsere Kosten erstellen und Sie müssen sich um nichts kümmern. 

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